Modellbauwerkstatt

sägen, schleifen, bauen

© Foto: Julian Martitz

Die Modellbauwerkstatt im Untergeschoss der Fakultät für Architektur und Landschaft (Herrenäuser Str. 8) wird im Sommersemester 2024 von Thilo Ott betreut.

Sie steht den Studierenden und allen Angehörigen der Fakultät mit professioneller Betreuung und einer umfangreichen maschinellen Ausstattung zur Verfügung.

 

Öffnungszeiten
 

Montag: 06:30 - 16:00 Uhr

Dienstag: 06:30 - 13:30 Uhr

Mittwoch: 06:30 - 10:30 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag: 06:30 - 09:00 Uhr und 16:00 - 18:00 Uhr

Freitag: 06:30 - 17:00 Uhr

Samstag: nach vorheriger Vereinbarung möglich

Sonntag: geschlossen

  • Öffnungszeiten im Sommersemester 2024

    Montag: 06:30 - 16:00 Uhr

    Dienstag: 06:30 - 13:30 Uhr

    Mittwoch: 06:30 - 10:30 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

    Donnerstag: 06:30 - 09:00 Uhr und 16:00 - 18:00 Uhr

    Freitag: 06:30 - 17:00 Uhr

    Samstag: nach vorheriger Vereinbarung möglich

    Sonntag: geschlossen

  • Maschinen

    Die Werkstatt ist ausgestattet mit den grundlegenden Tischlereimaschinen. Vorhanden sind eine Formatkreissäge, eine Bandsäge, ein Teller- /Bandschleifer, Ständerbohrmaschinen, eine Tischfräse und eine kombinierte Dickten-/Abrichthobelmaschine. Die notwendige Schutzausrüstung (Gehörschutz, Schutzbrillen, Masken, etc.) steht zur Verfügung.

    Handmaschinen

    Es gibt ein umfangreiches Angebot an elektrischen Handmaschinen, die in der Werkstatt benutzt werden können, wie Akkuschrauber, Schwingschleifer, Dreieckschleifer, Stichsägen, etc.

    Kleinmaschinen

    Eine Reihe von Kleinmaschinen steht zur Verfügung: kleine Kreissägen, Bandsägen, Dekupiersägen und eine Kappsäge.
    Zur Styrodurbearbeitung gibt es zwei Styrocut-Maschinen Nr. 3 mit kompletter Ausstattung und eine Styrocut-Maschine Nr. 2 sowie mehrere Thermocuts von Proxxon.

    Handwerkszeug

    Vorhanden ist eine Grundausstattung von Handwerkszeug, ausgerichtet auf den Modellbau: Schneidematten, Lineale, Cutter, Klammern - und auch die gebräuchlichen Tischlerwerkzeuge wie Hämmer, Zangen, Sägen, Stecheisen, Feilen, Winkel, Schraubendreher, Bohrer, Zwingen, etc.

    Material

    Grundsätzlich müssen die NutzerInnen der Modellbauwerkstatt das für ihre Arbeiten benötigte Material selbst besorgen und mitbringen.

    Es steht jedoch eine umfangreiche Ausstattung an Verbrauchsmaterial zur Verfügung wie Kleber, Leim, Schrauben, Schleifpapier, Holzdübel usw., das genutzt werden kann.

    Nach Absprache ist es möglich, bestimmte Vollhölzer zu bearbeiten bzw. bearbeiten zu lassen.

    Von anderen Materialien (Platten, Styrodur, Styropor, ...) sind lediglich Kleinteile - "Reste" - zur freien Nutzung vorhanden.

    Arbeitsplätze

    Etwa 20 Arbeitsplätze sind in einem vom Maschinenraum abgetrennten Raum vorhanden, dazu zwei kleine Hobelbänke.

    Maschinennutzung

    Die Kleinmaschinen können nach Einführung von allen NutzerInnen der Modellbauwerkstatt benutzt werden.
    Die Tischlereimaschinen dürfen nur nach Vorlage eines Maschinenscheins und einer Einführung und in Anwesenheit des Werkstattleiters selbstständig benutzt werden. Dafür muß der Maschinenschein (TSM / Facharbeiterbrief) in Kopie vorgelegt werden.

  • Maschinenschein

    Ein ausschließlich für die Nutzung der Maschinen in der Modellbauwerkstatt gültiger Maschinenschein kann nach Absprache mit dem Werkstattleiter in der Werkstatt gemacht werden.

    Nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaften ist das Bedienungspersonal (in unserem Fall die Studierenden) an den Maschinen zu unterweisen, die genutzt werden. Diese Unterweisung ist jährlich zu wiederholen. Dies gilt sowohl für Personen, die von Berufswegen täglich mit diesen Maschinen arbeiten, als auch für Studierende, die diese nur gelegentlich nutzen.
    Entsprechend sind Studierende, die den Beruf des Tischlers/Holzmechanikers erlernt haben, nicht von dieser Regelung befreit.

    Unfallverhütungsvorschriften der HOLZ-BERUFSGENOSSENSCHAFT

    Grundsätze der Prävention (BGV A 1) vom 1. Januar 2004

    § 4 - Unterweisung der Versicherten

    (1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.

    (2) Der Unternehmer hat den Versicherten die für ihren Arbeitsbereich oder für ihre Tätigkeit relevanten Inhalte der geltenden Unfallverhütungsvorschriften und BG-Regeln sowie des einschlägigen staatlichen Vorschriften- und Regelwerks in verständlicher Weise zu vermitteln.

  • Ausleihe

    Eine Reihe von Kleinmaschinen kann ausgeliehen werden.

    Zur Verfügung stehen

    • Thermocut-Maschinen
    • kleine Kreissägen (Proxxon KS 230 und Proxxon FKS/E)
    • Akkuschrauber
    • weitere Kleinmaschinen nach Absprache

    Die Maschinen werden für einen begrenzten Zeitraum an eine bestimmte Person verliehen. Der Rückgabetermin ist unbedingt einzuhalten. Die Geräte dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Es steht nur eine begrenzte Anzahl von Geräten zur Verfügung, weshalb es zu Engpässen kommen kann. Voranmeldungen sind daher sinnvoll.