Umwelt- und Regionalplanung - Vertiefungsrichtung Naturschutz und Landschaftsplanung
Master of Science
Informationen zum Studiengang
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Studienverlaufsplan
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Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzungen
Diese Informationen sollen Ihnen eine Orientierungs- und Arbeitshilfe zur Erstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen geben. Die Informationen bestehen aus Auszügen der Zulassungsordnung sowie Erklärungen. Die rechtliche Grundlage für die Zulassung zum Masterstudium bildet die Zulassungsordnung Master of Science Umwelt- und Regionalplanung.
Voraussetzung für den Zugang zum Masterstudiengang Umwelt- und Regionalplanung ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber:
- entweder an einer deutschen Hochschule oder an einer Hochschule, die einem der Bologna-Signatarstaaten angehört, einen Bachelorabschluss oder diesem gleichwertigen Abschluss im Studiengang Landschaftsarchitektur und Umweltplanung oder in einem fachlich eng verwandten Studiengang erworben hat, oder
- an einer anderen ausländischen Hochschule einen gleichwertigen Abschluss in einem fachlich eng verwandten Studiengang erworben hat. Die Gleichwertigkeit wird nach Maßgabe der Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Ständigen Sekretariat der Kultusministerkonferenz (www.anabin.de) festgestellt.
- Falls das vorangegangene Bachelorstudium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht beendet sein sollte, können Sie sich trotzdem bewerben. Allerdings müssen bis zum Bewerbungsschluss in Ihrem Notenspiegel mindestens 150 Leistungspunkte nachgewiesen werden.
Folgende Unterlagen sind der Bewerbung beizufügen:
- Zulassungs- bzw. Immatrikulationsantrag der Leibniz Universität Hannover.
- Zeugnisse und Nachweise in beglaubigter Kopie
- Lebenslauf
- Motivationsschreiben (maximal 3 Seiten sowie bis zu 10 Seiten Arbeitsproben), in dem Folgendes darzulegen ist:
- auf Grund welcher spezifischen Begabungen und Interessen die Bewerberin oder der Bewerber sich für diesen Studiengang besonders geeignet hält,
- inwieweit dieser Studiengang die Bewerberin oder den Bewerber für ihre oder seine beruflichen Ziele qualifiziert,
- inwieweit sie oder er zu wissenschaftlicher bzw. methodenorientierter, planerischer Arbeitsweise befähigt ist
- inwieweit sie oder er über sichere Kenntnisse der wissenschaftlichen Grundlagen bzw. des Basiswissens aus dem Erststudium verfügt und
- ob sie oder er die Vertiefungsrichtung Naturschutz und Landschaftsplanung oder die Vertiefungsrichtung Regionalplanung studieren möchte.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem nicht deutschsprachigem Ausland müssen zum Studium im Vertiefungsrichtung Naturschutz und Landschaftsplanung ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Sprachniveau C1 nachweisen.
Hinweise zum Zulassungsverfahren
Die Auswahlkommission für den Masterstudiengang Umwelt- und Regionalplanung möchte mit folgenden Hinweisen Unterstützung für das Zulassungsverfahren leisten:
1. Definition „fachlich eng verwandter“ Studiengänge
Wer über einen anderen Abschluss als z.B. B. Sc. Landschaftsarchitektur / Landschaftsplanung / Umweltplanung verfügt, kann sich grundsätzlich auch für den Master Umwelt- und Regionalplanung (Vertiefungsrichtung Naturschutz und Landschaftsplanung) bewerben. Der vorherige Studienabschluss sollte eine gewisse Nähe zum Themenbereich des Naturschutzes und Landschaftsplanung aufweisen. Die Überprüfung erfolgt einzelfallspezifisch, d.h. wir stehen für Auskünfte zur Verfügung. Als Faustregel für die fachlich enge Verwandtschaft kann herangezogen werden, dass innerhalb des Studienganges umwelt- und raumplanerische sowie landschaftsökologische Inhalte vertreten sein müssen. Grundsätzlich zugelassen werden kann, wer jeweils mindestens 8 ECTS im Bereich Umwelt- und Raumplanung, 8 ECTS im Bereich Landschaftsökologie und Naturschutz sowie 8 ECTS im Bereich Pflanzenökologie und Vegetationskunde 4 SWS nachweisen kann. Sollten einige dieser Lehrinhalte im vorherigen Studiengang nicht vertreten gewesen sein, kann die Zulassung dennoch unter der Auflage erfolgen, dass von der Zulassungskommission festgelegte Lehrveranstaltungen nachgeholt werden müssen. Diese Auflagen ergehen mit dem Zulassungsbescheid. Maximal werden Auflagen in Höhe von 12 ECTS erteil, um den Studienverlauf des Masters Umwelt- und Regionalplanung nicht zu beeinflussen.
2. Motivationsschreiben und Arbeitsproben
Das Motivationsschreiben und die Arbeitsproben dienen dazu, ihre Qualifikationen für den Studienort Hannover darzulegen, also nutzen sie diese Gelegenheit auch dafür. Wir bemessen die Motivationsschreiben nicht nach der Quantität, sondern ausschließlich nach der Qualität. Daher ist die Einhaltung der maximalen Seitenzahl zwingend erforderlich. Die Zulassungsordnung legt Wert darauf, dass die o.g. fünf Punkte durch das Schreiben erfüllt werden, also nutzen Sie dies als Hilfestellung. Bei den Arbeitsproben sollten sie Auszüge aus ihrer Bachelorarbeit oder anderen Arbeiten ihres vorherigen Studiums beilegen, aber auch hier die maximale Seitenanzahl einhalten. Empfehlenswert ist, die Zusammenfassung der Bachelorarbeit und eine weitere Arbeitsprobe.
Bewerbung
Eine Bewerbung ist zum Winter- und Sommersemester möglich. Die Bewerbungsfrist endet für Studienbewerberinnen bzw. -bewerber aus dem Inland und europäischen Ausland am 15. Juli bzw. 15. Januar. Für Bewerberinnen bzw. -bewerber aus Nicht-EU-Ländern endet die Bewerbungsfrist bereits am 31. Mai bzw. 30. November für das kommende Semester.
- Modulkatalog Pflichtmodule
- Modulkatalog Wahl(pflicht)module
- Prüfungsordnung
Ansprechpersonen
Die Studiengangskoordinatorinnen stehen Ihnen mit Rat und Tat bei der Planung und Konzeption des Studiums zur Seite.
Landschaft
30419 Hannover
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